Duesseldorfer Tabelle 2021
Vereinfachtes Verfahren Unterhalt Minderjähriger

Duesseldorfer Tabelle 2021

Mindestunterhaltsverordnung am 13.11.2020 im BGBl. veröffentlicht

Am 13.11.2020 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 03.11.2020 veröffentlicht (BGBl . 2020 Teil I, Nr. 51, Seite 2344).

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ab 2021

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beläuft sich auf monatlich:

  • in der 1. Altersstufe auf 393 €,
  • in der 2. Altersstufe auf 451 € und
  • in der 3. Altersstufe auf 528 €.

Unterhaltsvorschuss 2021

§ 2 UhVorschG:

Umfang der Unterhaltsleistung
Die Unterhaltsleistung wird monatlich in Höhe des … Mindestunterhalts gezahlt.

Wenn der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, für den Berechtigten Anspruch auf volles Kindergeld
… hat, mindert sich die Unterhaltsleistung um das für ein erstes Kind zu zahlende
Kindergeld ….

Folglich beläuft sich der Unterhaltsvorschussbetrag für ein erstes und zweites Kind auf:

Düsseldorfer Tabelle 2021

Das OLG Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle im Dezember 2020 veröffentlicht.

Die Bedarfssätze für volljährige Kinder (= 4. Altersstufe) wurden verändert. Die 2020 angepassten Bedarfssätze und Selbstbehalte bleiben unverändert. Beim Elternunterhalt erfolgte im Hinblick auf das AngehEntlG (leider) keine betragliche Festlegung (mehr), was für die Berechnung der anteiligen Haftung der Geschwister eines nach § 94 Abs. 1 SGB XII vom Sozialhilfeträger in Anspruch genommenen Kindes weitere Fragen aufwirft.

Arbeitshilfe - dynamisch festgelegten Unterhaltsbeträge

In den Unterhaltstiteln bzw. -Urkunden wurde der Kindesunterhalt vielfach dynamisch festgelegt.

Als Arbeitshilfe für Betroffene, Kindesväter und -mütter wurde in der folgenden Tabelle (= Excel-Datei im xlsx-Format) der ab 2021 festgelegte Mindestunterhalt mit den Prozentwerten der jeweiligen Altersstufe multipliziert.

——————————
!Hinweis:!
Wenn Sie die xlsx-Datei auf Ihren PC speichern, können Sie die Tabelle auch vollständig für eigene Berechnungen einbinden.
——————————-

Das ab 2021 erhöhte Kindergeld

  • für das 1. und 2. Kind in Höhe von 219 €
  • für das 3. Kind in Höhe von 225  € und
  • für das 4. und weitere Kinder in Höhe von 250 €

ist in den Fällen des § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB zur Hälfte zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden.

Die Tabelle bezieht sich insoweit nur auf die Netto – Zahlbeträge für ein 1. und 2. Kind bis 2021.

Durch die Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB ergibt sich nun für das 1. und 2. Kind ein ungerader €-Betrag. Man wird abwarten müssen, wie sich die Praxis bei Mangelfällen entwickelt. Bisher steht in einigen Leitlinien, dass der Unterhaltsbetrag auf volle € aufzurunden ist.

Nachrichtlich sind in der Übersicht auch die Zahlbeträge 2020 angegeben sowie die bislang festgelegten Bedarfssätze und Selbstbehalte.

Düsseldorfer Tabelle 2021